In der Vergangenheit wurden beim Bau von Gebäuden Materialien eingesetzt, die nach heutigem Wissensstand gesundheitsschädliche Schadstoffe enthalten. Auch heute noch werden beim konventionellen Neubau oder der Renovierung von Gebäuden Materialien eingesetzt, die erwiesen gesundheitsschädlich sind aber dennoch im Baumarkt zu erwerben sind.
Beim konventionellen Hausbau bleibt auch oft unberücksichtigt, dass bei Renovierungen oder dem späteren Abriss die Materialien nicht wieder verwendet werden können und somit viel Abfall anfällt der teuer entsorgt werden muss.
Die Baubiologie betrachtet die ganzheitliche Beziehung zwischen dem Menschen und seiner gebauten Umwelt. Dabei steht im Vordergrund, eine gesunde und nachhaltige Umgebung zu schaffen, in der man sich wohlfühlt.
Asbest
Ist bekanntlich aufgrund der lungengängigen Faserns als karzinogen eingestuft und seit 1993 in Deutschland und seit 2005 in der EU verboten. In anderen Ländern besteht kein Verbot, so dass z.B. in Russland und China Asbest weiterhin bergbaulich gewonnen wird (Vorsicht vor Importware!).
Wann wurde Asbest eingesetzt?
Vor allem in den 1960 -1980er Jahren wurde Asbest als Zuschlagstoff in allen möglichen Bausubstanzen verwendet.
Wo kann Asbest enthalten sein?
Wandfarben, Putze, Mauermörtel und Fliesenkleber, Spachtelmassen, Gipskarton, Vinyl-Asbest-Platten, Dachpappe, Estrich, Steinholz, Elektrogeräte, Bremsbeläge, Dichtungen, Fußbodenbeläge aus Kunststoff, Fensterdichtungen, Deckel und Türen von Ölöfen, Asbestzementrohre, Blumenkästen, Dachbedeckungen, Faserzementplatten, Fassadenverkleidung usw.
Nach aktueller Gefahrstoffverordnung ist davon auszugehen, dass alle Gebäude, deren Baubeginn vor 1993 lag, asbesthaltige Produkte enthalten. Daher sind entsprechende Maßnahmen bei Sanierungs- und Rückbaumaßnahmen zu ergreifen. Andernfalls ist nachzuweisen, dass kein Asbest vorhanden ist.
Abbruch-, Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten mit Asbest erfordern spezielles Fachwissen und sollten nur von Fachbetrieben durchgeführt werden, mit mindestens einer weisungsbefugten, nach TRGS 519 sachkundigen Person vor Ort.
Wir führen für Sie folgende Untersuchungen durch:
- Probenahme nach VDI 6202 Blatt 3
- Untersuchung von Materialproben in unabhängigen, zertifizierten Partnerlaboren
Brandschäden
Bei Brandschäden können die in dem Gebäude bereits in den Baustoffen enthaltenen Schadstoffe frei werden. Außerdem können neue chemische Verbindungen entstehen, die sowohl gesundheitsschädlich sind als auch für die Gebäudesubstanz schädlich sein können.
Wir untersuchen auf Grundlage der Richtlinie zur Brandschadensanierung VdS 2357:
- Begehung und Schadenaufnahme vor Ort
- Probenahme der Brandrückstände
- Probenanalyse in unabhängigen, zertifizierte Partnerlaboren
- Hinweise zum Arbeitsschutz nach DGUV 101-004 (BGR 128/TRGS 524)
- Gutachtenerstellung